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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung des Hochseilgartens gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der maxwood GmbH.

1. Nutzungsvoraussetzung

1.1. Voraussetzung für die Nutzung des Hochseilgartens ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß dieser AGB. Hierzu muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos einverstanden ist.

1.2.  Volljährige Teilnehmer müssen durch geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit darlegen. Minderjährige müssen zur Nutzung des Hochseilgartens eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat, und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.

1.3.  Der Hochseilgarten kann von jedem Teilnehmer benutzt werden, der ein Mindestalter von sechs Jahren und eine Mindestgröße von 1,25 m hat.

1.4.  Kinder bis zu 14 Jahren müssen bei der Benutzung des Hochseilgartens in Begleitung eines Erwachsenen sein. Dieser ist während des Besuchs für die Aufsicht des Kindes verantwortlich. Bei Gruppen von Kindern bis zu 14 Jahren ist die Begleitung durch eine Aufsichtsperson zwingend erforderlich, die während des Besuchs des Hochseilgartens die Verantwortung trägt. Für jedes Kind muss ferner eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

1.5.  Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.

1.6.  Teilnehmer, die sich nach der entsprechenden Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen oder nach der verbindlichen Aussage eines maxwood Mitarbeiters nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld in voller Höhe erstattet.

1.7.  Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige und körperliche Verfassung einschränkenden Mitteln (z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert hat und dass er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Person und eigene Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.

1.8. Die Maxwood GmbH behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der maxwood GmbH ausdrücklich mitzuteilen.

2. Wichtige Sicherheitshinweise

2.1.  Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

2.2.  Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Hochseilgartens an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.

2.3.  Während des gesamten Aufenthalts sind sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter der maxwood GmbH unverzüglich Folge zu leisten.

2.4.  Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Es dürfen nie beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein! Der Teilnehmer muss immer durch mindestens einen Sicherheitskarabiner oder ein Höhensicherungsgerät gesichert sein!

2.5.  Die Anwendung der Sicherheitskarabiner, Stahlseilrolle und des Höhensicherungsgeräts muss exakt entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. nach den Anweisungen der Mitarbeiter von maxwood GmbH erfolgen.

2.6.  Auf den Baumplattformen dürfen sich höchstens zwei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen.

2.7.  Die von maxwood GmbH ausgeliehene Sicherheitsausrüstung (Klettergurt, Karabiner, Stahlseilrolle etc.) muss entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter von maxwood GmbH  an- bzw. abgelegt werden.  Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Selbst mitgebrachte Ausrüstung darf nicht benutzt werden.

2.8.  Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder andere gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen während der Nutzung des Hochseilgartens nicht mitgeführt werden (z.B. Handys, Kameras, Rucksäcke, Taschen etc.)

2.9.  Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- und hochzubinden, um Verletzungen zu verhindern.

2.10. Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die Zonen im Bereich der Seilbahn dürfen nicht betreten werden.

2.11. Das Rauchen mit angezogenem Klettergurt ist verboten. Weiterhin herrscht auf dem gesamten Gelände des Hochseilgartens absolutes Rauchverbot.

3. Haftungsbeschränkung/Schäden

3.1.  Die maxwood GmbH haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur beschränkt auf vorsätzliches Handeln und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden nach § 286 BGB handelt. Soweit eine Haftung der maxwood GmbH für Schäden, die nicht auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, in Fällen der leichten Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

3.2.  Für Schäden, Verlust oder Verschmutzung  der Kleidung oder anderen selbst mitgebrachter Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

3.3.  Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich die maxwood GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

3.4.  Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter der maxwood GmbH gemeldet werden.

4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

4.1.  Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise und Anweisungen der Mitarbeiter der maxwood GmbH kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

4.2.  Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern von maxwood GmbH nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt maxwood GmbH keine Haftung.

4.3.  Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter behält sich maxwood GmbH das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.

5. Betriebseinstellung / Nichtnutzung / Stornierung

5.1.  maxwood GmbH behält sich vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Witterungsbedingungen) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

5.2.  Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.